TERMINE UND TERMINABSAGEN
Wir informieren Sie, dass Terminabsagen spätestens 3 Werktage vor dem vereinbarten Termin erfolgen müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, fällt ein Ausfallhonorar in voller Höhe der vorgesehenen Leistung an. Auch bei Spontanerkrankungen wird der Termin berechnet. Sie haben allerdings die Möglichkeit den Termin online durchzuführen, sodass Sie auch dann einen Nutzen haben.